Der Solidaritätsfonds ist Ausdruck der Solidarität innerhalb der KjG. Er hilft bei Härtefällen und gibt Unterstützung bei Leitungs- und Vertretungsarbeit und bei der Schaffung satzungsgemäßer Strukturen.
Hilfe bei finanziellen Härtefällen
Der Solidaritätsfonds hilft bei finanziellen Härtefällen, also dann, wenn der Lagergeldbeutel gestohlen wurde, wenn die ausfallende Veranstaltung riesige Löcher in die Kasse reißt, wenn die Versicherung einfach nicht zahlen will und so weiter… und ihr dann Probleme habt, den Schaden selbst zu tragen, obwohl alle anderen Hilfsmöglichkeiten (z. B. Unterstützung durch die Pfarrgemeinde, Schadensersatzansprüche) ausgeschöpft wurden.
Der Antrag muss beinhalten:
- Warum ist die Situation für euch ein Härtefall?
- Wie ist er entstanden?
- [nur auf Nachfrage hin: Aufstellung über euer Vermögen (Kontostand, Sparbücher, noch zu zahlende Rechnungen, Gelder, die ihr noch bekommt, …]
Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an der Diözesankonferenz
Möchtest du - oder jemand aus deiner KjG-Ortsgruppe - an der DiKo teilnehmen und kann das nur mit finanzieller Unterstützung tun? Der Solifonds unterstützt in diesem Fall und übernimmt einen Teil oder auch die komplette Teilnahmegebühr - je nach individuellem Bedarf. Niemand soll aus finanziellen Gründen von der DiKo ausgeschlossen werden!
Schreib eine Mail an mail@kjg-freiburg.de mit folgenden kurzen Angaben:
- Für wen wird der Antrag gestellt?
- In welcher Höhe ist ein Zuschuss notwendig?
Am besten stell den Antrag schon vor der DiKo!
Finanzielle Unterstützung der Leitungs- und Vertretungsarbeit und bei der Schaffung satzungsgemäßer Strukturen
Hilfe von Seiten des Solifonds gibt es zur Unterstützung der Leitungs- und Vertretungsarbeit und bei der Schaffung satzungsgemäßer Strukturen. Dies könnte beispielsweise sein: Finanzierung der ersten Mitgliederversammlung bei Neugründungen, Finanzierung von Fortbildungen für Leitungen, Zuschüsse für ein innovatives Projekt.
Allerdings müssen auch andere Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft werden und eine Eigenbeteiligung kann ebenfalls verlangt werden.
Zum Antrag gehören:
- Darstellung der geplanten Maßnahme (Wer? Was? Wozu?)
- Finanzierungsplan (Kosten, Eigenanteil, benötigte Unterstützungsumme)
- Begründung der Förderfähigkeit (Ausschöpfen anderer Fördermöglichkeiten, Bezug der Maßnahme zum Auftrag der KjG)
Der Antrag ist bis zum 31.03. des folgenden Jahres zu stellen.
Weitere wichtige Infos
Anträge können von KjG-Kooperationen, KjG-Ortsgruppen, KjG-Mitgliedern und an der DiKo Interessierten aus der Erzdiözese Freiburg gestellt wenden. Sie können formlos geschrieben sein und sollten eine Kontaktadresse enthalten. Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail eingereicht werden bei der
Hier findest du die Vergabeordnung zum Solifonds:









